Transparenz über nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmensebene bei Investitionsentscheidungen

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Mit der Integration der Nachhaltigkeitsstrategie in unsere Geschäftsstrategie hat die Deka-Gruppe (inklusive der Tochter IQAM Invest GmbH) die Grundlagen für die systematische und umfassende Berücksichtigung von Klima- und Nachhaltigkeitsaspekten in ihrer Geschäftstätigkeit gelegt. Mit Blick auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung unterstützt die IQAM Invest GmbH die Prinzipien des UN Global Compact und bekennt sich zu seinen zehn Prinzipien. Die Deka-Gruppe hat für sich das Ziel der Nachhaltigkeit in den Bereichen Unternehmensführung, Produkte, Personalmanagement, Bankbetrieb und gesellschaftliches Engagement festgeschrieben und setzt in diesen Bereichen konsequent Maßnahmen für eine nachhaltige Zukunft um.

Die IQAM Invest GmbH hat sich ab dem 01.01.2023 entschieden, bei ihren Investitionsentscheidungen, unter anderem zur Wahrung ihrer Sorgfaltspflicht, nachteilige Auswirkungen von Investitionen bezogen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt (z. B. Klima- und Umweltschutz), Soziales (z. B. Menschenrechte, Sicherheit und Gesundheit) und Governance (z. B. Transparenz und Berichterstattung, Bekämpfung von Bestechung und Korruption), sogenannte ESG-Faktoren (Enviromental, Social und Governance), zu berücksichtigen. Entsprechend hat die IQAM Invest GmbH die nach der EU-Offenlegungsverordnung verpflichtenden ESG-Faktoren in ihren Investitionsentscheidungsprozessen für Investmentfonds verankert. Bei jeder Investitionsentscheidung werden die damit verbundenen wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen berücksichtigt, sofern dazu aussagekräftige Daten herangezogen werden können.

Durch die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen im Rahmen der Investitionsentscheidung wird sichergestellt, dass das Anlageziel nicht durch nachteilige Auswirkungen auf andere Nachhaltigkeitsbereiche erreicht wird. Im Rahmen der Investitionsentscheidung erfolgt die Überprüfung von Schwellenwerten bezüglich der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen. Sollten die Prüfungen eine Überschreitung der Schwellenwerte ergeben, kann dies zum Ausschluss des betrachteten Vermögenswertes führen. Es findet eine Anwendung von Schwellenwerten sowohl bei Einzeltitelinvestitionen als auch bei Investitionen in Zielfonds statt.

Investitionen in Finanzinstrumente mit Bezug zu Unternehmen, die kontroverse Waffen1 herstellen, sind ausgeschlossen. In Unternehmen aus dem Bereich Kohleförderung und -verstromung wird nicht investiert, sobald eine festgesetzte Umsatzgrenze überschritten wird2. Zudem investiert die IQAM Invest GmbH nicht in Produkte, die die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln abbilden. Emittenten, bei denen schwere ESG-Verstöße ermittelt werden, werden ebenfalls aus dem Investitionsprozess ausgeschlossen.

Bei Produkten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen werden darüber hinaus produktspezifische Nachhaltigkeitsausschlüsse angewendet, die eine Reduzierung der negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen bedingen können. Produktspezifische Details zu den Kriterien sind in den Verkaufsprospekten der Produkte zu finden.

Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nicht in Finanzinstrumente von Emittenten mit besonders hohen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen investiert wird bzw. diese bei einer Erhöhung der nachteiligen Auswirkungen als Maßnahme aus dem Anlageuniversum entfernt werden.

Die bei einer Investitionsentscheidung zu berücksichtigenden verbundenen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen ermittelt die IQAM Invest GmbH basierend auf öffentlich verfügbaren Informationen von Emittenten (z.B. aus Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichten), einer innerhalb der Deka-Gruppe genutzten Researchdatenbank sowie unter Verwendung von Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen.

Darüber hinaus übt innerhalb der Deka-Gruppe die Deka Investment GmbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft im Rahmen ihrer Mitwirkungspolitik ihre Aktionärsrechte aktiv aus. Dazu gehören der konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Emittenten sowie die Ausübung von Stimmrechten auf Hauptversammlungen. Ein besonderer Fokus des aktiven Dialogs der Deka Investment GmbH liegt dabei auf den ESG-Aktivitäten des Emittenten. Dazu finden regelmäßige Investorengespräche mit Vorständen, Aufsichtsräten, Investor Relations und relevanten ESG-Ansprechpartnern statt. Hierbei unterstützt die Deka Investment GmbH die Emittenten bei einer nachhaltigen Ausrichtung sowie bei der Einhaltung nachhaltiger Standards wie den zehn Prinzipien des UN Global Compact, den International Labor Standards (ILO), den Klimazielen der EU, den Sustainable Development Goals (SDGs) und den Anforderungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosure (TCFD). Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus diesen Engagement-Aktivitäten der Deka Investment GmbH fließen auch in die Investitions- und Bewertungsprozesse der IQAM Invest GmbH ein.

Neben den Engagement-Aktivitäten innerhalb der Deka-Gruppe nimmt die IQAM Invest GmbH auch direkt über einen externen Dienstleister ihre Verantwortung als „Active Owner“ in den Portfoliounternehmen der IQAM-Publikumsaktienfonds wahr. Im Rahmen von Engagement und Voting werden dabei je nach Branche und Geschäftsmodell des jeweiligen Unternehmens neben Corporate-Governance-Themen regelmäßig soziale und umweltbezogene Aspekte der Geschäftstätigkeit angesprochen. Wo sinnvoll, schließt sich unser Dienstleister dabei auch im Namen von IQAM mit anderen Investoren zusammen.

Weiters sind IQAM-Mitarbeiter zum stetigen Austausch mit anderen Marktteilnehmern in nationalen Arbeitskreisen zum Thema Nachhaltigkeit vertreten.

Die IQAM Invest GmbH legt ihren Investitionsentscheidungen die Principles for Responsible Investment (PRI) zugrunde.

1 Zu kontroversen Waffen gehören neben Anti-Personen-Minen und Streumunition, auch Waffen nach der Biowaffenkonvention von 1983, der Chemiewaffenkonvention von 1992 und weiterer UN-Waffenkonventionen aus dem Jahr 1980 (nicht entdeckbare Splitter, Brandwaffen, Landminen und Sprengfallen) sowie die Konvention gegen den Einsatz von blendenden Laserwaffen.

2 Bei allen IQAM-Publikumsfonds ab einem Umsatzanteil von 30 % bei Kohleförderung und 40 % bei Kohleverstromung.

Änderungshistorie:
Die IQAM Invest GmbH hat zum 01.01.2023 die notwendigen Prozesse und Fähigkeiten geschaffen, um negative Nachhaltigkeitsauswirkungen systematisch zu berücksichtigen. Vorher hatte die IQAM Invest GmbH von der Möglichkeit eines Negativ-Statements Gebrauch gemacht und die negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen noch nicht systematisch berücksichtigt.