Plastische Struktur in diversen Blautönen vor blauem Hintergrund
Donnerstag, 01.10.2026

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag 2026

Jetzt ist es wieder so weit: Einerseits haben Sie die Möglichkeit, mit Investmentfonds steuerbegünstigt zu veranlagen, und andererseits Ihr Geld gewinnbringend anzulegen. Möchten Sie diese Gewinnmitnahme noch für das Jahr 2026 steuerlich geltend machen, muss die Verbuchung auf Ihrem Depot bis 31.12.2026 erfolgen.

Mit dem Gewinnfreibetrag besteht die Möglichkeit, zusätzlich zum 15-prozentigen Grundfreibetrag bei einem Gewinn von über € 33.000 in investitionsbegünstigte  Wirtschaftsgüter zu investieren, wobei zu diesen auch bestimmte Investmentfonds zählen. Der Steuerfreibetrag beträgt bei Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter wie Investmentfonds max. 13 % des Gewinnes. Insgesamt ist die Begünstigung mit € 46.400 je Steuerpflichtigen und Jahr begrenzt.

Wichtige Informationen zur Marketingmitteilung

Achtung: Wertpapiere werden nicht als Ersatzbeschaffungswirtschaftsgüter anerkannt. Das bedeutet, dass angeschaffte begünstigte Wertpapiere durchgehend vier Jahre im Betriebsvermögen gehalten werden müssen. Eine Nachversteuerung aufgrund eines vorzeitigen Verkaufs kann nur durch eine Ersatzbeschaffung von begünstigten körperlichen Wirtschaftsgütern in der entsprechenden Höhe verhindert werden.

IQAM Balanced Aktiv und IQAM Balanced Protect 95 können überwiegend in liquide Vermögenswerte investieren, die keine Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente
im Sinne des Investmentfondsgesetzes sind. Für den IQAM Balanced Protect 95 wird eine Wertsicherungsstrategie verfolgt. Aufgrund dieser Strategie kann es dazu kommen, dass die Veranlagung über längere Zeiträume nicht an der Entwicklung der risikobehafteten Ertragskomponente, insbesondere des Aktienmarktes, partizipiert. Eine Garantie zur Einhaltung der Wertsicherungsgrenze ist NICHT vorhanden. Der IQAM SRI SparTrust M darf gemäß den von der Finanzmarktaufsicht genehmigten Fondsbestimmungen Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von der Republik Österreich begeben oder garantiert werden, zu mehr als 35 vH des Fondsvermögens erwerben. Dieses Dokument stellt kein Angebot und keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzprodukten dar und enthält auch keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen. Performance-Ergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Die Performance-
Berechnung der Fonds basiert auf Daten der Depotbank und entspricht der OeKB-Methode. Ausgabe- und Rücknahmespesen wurden dabei nicht berücksichtigt. Die Fonds werden nach dem österreichischen Investmentfondsgesetz verwaltet und in Österreich vertrieben. Die Prospekte sowie allfällige Änderungen wurden gem. § 136 InvFG 2011 veröffentlicht. Die Prospekte sowie die Basisinformationsblätter (= BIB) sind in deutscher Sprache auf www.iqam.com verfügbar. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Haftung übernommen werden.